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Coronaschutz

Seit dem 03. April 2022 ist die Nutzung der Halle uneingeschränkt möglich (vgl. Coronaschutz-verordnung des Landes NRW). Wir empfehlen weiterhin die Ihnen bekannten Abstands- und Hygienevorschriften zu beachten. Eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfällt. 

Indoor Tennis in der Pandemie

Die unten aufgeführten Zugangsbeschränkungen (3G und 2G Plus) gelten nicht mehr.

Geimpft

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Genesen

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Getestet

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