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Coronaschutz
Seit dem 03. April 2022 ist die Nutzung der Halle uneingeschränkt möglich (vgl. Coronaschutz-verordnung des Landes NRW). Wir empfehlen weiterhin die Ihnen bekannten Abstands- und Hygienevorschriften zu beachten. Eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfällt.
Indoor Tennis in der Pandemie
Die unten aufgeführten Zugangsbeschränkungen (3G und 2G Plus) gelten nicht mehr.
Geimpft

Genesen

Getestet

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